Podologinnen und Podologen in Thüringen freuen sich: Künftig dürfen sie auch dort als sektorale Heilpraktiker Podologie praktizieren.
Voraussetzung ist eine Berufsausbildung zum Podologen/zur Podologin und die Überprüfung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde. Dann dürfen sie als Heilpraktiker Podologie neben den fußpflegerischen Anwendungen im Bereich des Fußes eigenständig Diagnosen stellen und Erkrankungen behandeln.
Vorausgesetzt, dass bestimmten Heilbehandlungen keine Rechtsvorschriften und Einschränkungen entgegenstehen.
Der Freistaat Thüringen wurde verpflichtet, die Vorbereitungen zur Zulassung von Podologen als sektorale Heilpraktiker zu treffen.
Die Informationen finden Sie auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts Thüringen.